:: Kinderrechte ins Grundgesetz ? - Staat statt Elternrechte ?

 >> Film einfach erklärt

Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder“ sind in Art.1 GG, der die Würde des Menschen schützt, schon niedergelegt, weil Kinder unbestritten Menschen sind. 

Auch im Koalitionsvertrag der neuen Regierung steht die Absicht, „Kinderrechte“ im Grundgesetz besonders aufzuführen. Im Rahmen der Diskussion vor Jahren wurde das verlinkte Video erstellt. Bei der zu erwartenden Wiederaufnahme des Themas wird es wieder an Aktualität gewinnen. Wir sollten darauf vorbereitet sein..... 

....denn bei einer gesonderten Aufführung von Kinderrechten besteht die Gefahr, dass das staatlicherseits als Aufforderung begriffen wird, zu definieren, was ein „Recht auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten“ ist.  Bisher steht dieses Recht dem Staat nur zu, wenn die Eltern versagen. Erscheint aber der Staat gegenüber den Eltern als gleichberechtigter Wahrer der Kinderrechte, kann er die Eltern aufgrund seiner größeren Macht und seines Einflusses in den Medien aus ihrem Erziehungsrecht verdrängen. So könnte etwa eine Krippenbetreuung von U3-Kindern zum „Kinderrecht“ erklärt und so auch gegen den Willen der Eltern durchgesetzt werden.

Warum ist es den Parteien so wichtig ist, „Kinderrechte“ grundgesetzlich zu fixieren?

Bleibt nicht schon heute der kindliche Wille, nicht in einer Krippe abgegeben zu werden, der oft durch lautes Schreien kundgetan wird, meist unbeachtet? Sind es nicht die Befürworter der Kinderrechte, die den § 218 gänzlich streichen wollen? Sind nicht sie es, die Coronamaßnahmen bis zum St. Nimmerleinstag verlängern wollen, ohne an die Kinder zu denken? Staatliche Kindesbeschädigung zu dulden, aber Kinderrechte zu fordern ist an Heuchelei nicht zu überbieten.


 

 

 

::Untätiger Kinderschutzbund

Am 22. April 2021 haben wir den Vorsitzenden des Kinderschutzbundes, Herrn Hilgers, in Bezug auf die aktuellen öffentlichen Verlautbarungen des Kinderschutzbundes mit diesem offenen Brief angefragt. Leider haben wir bis heute keine Antwort erhalten!

Keine Antwort ist auch eine Antwort !!!!                                           Eingestellt 3.7.2021


VORERST KOMMEN DIE SOGENANNTEN KINDERRECHTE NICHT INS GRUNDGESETZ !

Die letzte Verhandlungsrunde zu dem Gesetzentwurf aus dem Justizministerium von Frau Lambrecht scheiterte.
Wer den Entwurf scheitern ließ, lässt sich bei der Meldung der Tagesschau https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/kinderrechte-grundgesetz-113.html   rückschließen. Dort heißt es: „Damit (gemeint ist der Gesetzentwurf) sollten das bestehende Verhältnis zwischen Eltern, Kindern und Staat sowie der grundrechtliche Schutz des ungeborenen Lebens unangetastet bleiben." Wollten deshalb Grüne, FDP und Linke diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen? Im kommenden Wahlkampf werden wir sehen, wofür die einzelnen Parteien wirklich stehen…. Wir bleiben wachsam und halten sie aus der Mitte des parlamentarischen Geschehens auf dem Laufenden.

 

Bitte Unterstützen Sie unsere Arbeit mit Ihrem Namen: http://www.rettet-die-familie.de/unterstuetzung

                                                                                                                         veröffentlicht 09.06.2021




Der zweite Versuch der Regierungskoalition, sogenannte Kindergrundrechte in unser Grundgesetz einzufügen, ist auf dem Weg zur Abstimmung in das Parlament.

Es wird im Rechtsauschuss beraten. Wir haben diese Stellungnahme verfasst, in der wir eingehend begründen, warum jede Verfassungsänderung die Eltern-Kind-Beziehung weiter zerstören kann und damit der Schutz aller Familien gegenüber staatlichen Eingriffen in ihr Familienleben, weiter geschwächt wird.

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Millionen Kinder sitzen zu Hause und bekommen nicht einmal einen vernünftigen  Unterricht garantiert in diesem Land. Und jetzt kommt man uns mit Kinderrechten? Kinder soll die „Entwicklung zu einer eigenständigen Persönlichkeit“ ermöglicht werden. 

Damit möchte uns Familien der Staat diese Kernausgabe aus der Hand nehmen! Der Anspruch auf Ganztagesbetreuung ist gerade beschlossen worden. Die Pflicht dazu kann mit einem Recht auf eine „eigenständige Persönlichkeitsentwicklung“ dann bestens gerechtfertigt werden.              Was kommt dann noch alles? 

        ES REICHT !!    Eltern und Großeltern haben die Wahl!  

2021 ist Wahljahr!  Darum haben wir ALLE Abgeordneten des Bundestages  mit diesem Schreiben  um Stellungnahme  gebeten.

 Ihre Antworten sind hier zu lesen:
 
AFD 
Bündnis 90/Die Grünen 
CDU/CSU 
Die Linke 
FDP 
SPD 
Kontaktdaten zu den Bundestagsabgeordneten in Ihrem Wahlkreis

 

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Was tut gegenwärtig eigentlich der Kinderschutzbund, um unsere Kinder vor den kindeswohlgefährdenden Einschränkungen unserer Regierung zu schützen? Der Kinderschutzbund setzt sich übrigens ganz besonders für die Einführung der Kinderrechte ins Grundgesetz ein! Da sollte er doch besonders jetzt die Rechte der Kinder einfordern?! Wir  haben den Vorsitzenden des Kinderschutzbundes, Herrn Hilgers, in Bezug auf die aktuellen öffentlichen Verlautbarungen des Kinderschutzbundes dazu mit diesem offenen Brief angefragt.

 Eine Antwort veröffentlichen wir ebenfalls auf dieser Seite nach ihrem Eingang.




Weitere Infos:

>> Öffentliche Anfrage an die Abgeordneten

>> Pressemitteilung zur Ansteckung an Schulen

>> Pressemitteilung Einschränkung der Leistungsfähigkeit

>> Prof. Dr.Otto Depenheuer vom 18. Januar 2021 - Triumph der Banalität - im Cicero erschienen