:: Kinderrechte ins Grundgesetz ? - Staat statt Elternrechte ?
Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder“ sind in Art.1 GG, der die Würde des Menschen schützt, schon niedergelegt, weil Kinder unbestritten Menschen sind.
Auch im Koalitionsvertrag der neuen Regierung steht die Absicht, „Kinderrechte“ im Grundgesetz besonders aufzuführen. Im Rahmen der Diskussion vor Jahren wurde das verlinkte Video erstellt. Bei der zu erwartenden Wiederaufnahme des Themas wird es wieder an Aktualität gewinnen. Wir sollten darauf vorbereitet sein.....
....denn bei einer gesonderten Aufführung von Kinderrechten besteht die Gefahr, dass das staatlicherseits als Aufforderung begriffen wird, zu definieren, was ein „Recht auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten“ ist. Bisher steht dieses Recht dem Staat nur zu, wenn die Eltern versagen. Erscheint aber der Staat gegenüber den Eltern als gleichberechtigter Wahrer der Kinderrechte, kann er die Eltern aufgrund seiner größeren Macht und seines Einflusses in den Medien aus ihrem Erziehungsrecht verdrängen. So könnte etwa eine Krippenbetreuung von U3-Kindern zum „Kinderrecht“ erklärt und so auch gegen den Willen der Eltern durchgesetzt werden.
Warum ist es den Parteien so wichtig ist, „Kinderrechte“ grundgesetzlich zu fixieren?
Bleibt nicht schon heute der kindliche Wille, nicht in einer Krippe abgegeben zu werden, der oft durch lautes Schreien kundgetan wird, meist unbeachtet? Sind es nicht die Befürworter der Kinderrechte, die den § 218 gänzlich streichen wollen? Sind nicht sie es, die Coronamaßnahmen bis zum St. Nimmerleinstag verlängern wollen, ohne an die Kinder zu denken? Staatliche Kindesbeschädigung zu dulden, aber Kinderrechte zu fordern ist an Heuchelei nicht zu überbieten.
::Untätiger Kinderschutzbund
Am 22. April 2021 haben wir den Vorsitzenden des Kinderschutzbundes, Herrn Hilgers, in Bezug auf die aktuellen öffentlichen Verlautbarungen des Kinderschutzbundes mit diesem offenen Brief angefragt. Leider haben wir bis heute keine Antwort erhalten!
Keine Antwort ist auch eine Antwort !!!! Eingestellt 3.7.2021
VORERST KOMMEN DIE SOGENANNTEN KINDERRECHTE NICHT INS GRUNDGESETZ !
veröffentlicht 09.06.2021
Der zweite Versuch der Regierungskoalition, sogenannte Kindergrundrechte in unser Grundgesetz einzufügen, ist auf dem Weg zur Abstimmung in das Parlament.
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Millionen Kinder sitzen zu Hause und bekommen nicht einmal einen vernünftigen Unterricht garantiert in diesem Land. Und jetzt kommt man uns mit Kinderrechten? Kinder soll die „Entwicklung zu einer eigenständigen Persönlichkeit“ ermöglicht werden.
Damit möchte uns Familien der Staat diese Kernausgabe aus der Hand nehmen! Der Anspruch auf Ganztagesbetreuung ist gerade beschlossen worden. Die Pflicht dazu kann mit einem Recht auf eine „eigenständige Persönlichkeitsentwicklung“ dann bestens gerechtfertigt werden. Was kommt dann noch alles?
ES REICHT !! Eltern und Großeltern haben die Wahl!
2021 ist Wahljahr! Darum haben wir ALLE Abgeordneten des Bundestages mit diesem Schreiben um Stellungnahme gebeten.
Ihre Antworten sind hier zu lesen: AFD Bündnis 90/Die Grünen CDU/CSU Die Linke FDP SPD Kontaktdaten zu den Bundestagsabgeordneten in Ihrem Wahlkreis
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Eine Antwort veröffentlichen wir ebenfalls auf dieser Seite nach ihrem Eingang.
Weitere Infos:
>> Öffentliche Anfrage an die Abgeordneten
>> Pressemitteilung zur Ansteckung an Schulen
>> Pressemitteilung Einschränkung der Leistungsfähigkeit
>> Prof. Dr.Otto Depenheuer vom 18. Januar 2021 - Triumph der Banalität - im Cicero erschienen