Kaum ist die Bundestagswahl vorbei, stehen die Landtagswahlen in Niedersachsen vor der Tür.

Auch diesmal haben wir die Landesverbände der Parteien gebeten, uns auf wenige für die Familien wichtige Fragen zu antworten. Die Antworten stehen wieder direkt untereinander, um eine  Übersicht zu ermöglichen, ohne die einzelnen Parteiprogramme mühsam vergleichen zu müssen.

Die Reihenfolge der Parteien entspricht ihrem Ergebnis bei der letzten Landtagswahl


 

1. Betreuungsgeld

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 21. Juli 2015 die Zuständigkeit für ein Betreuungsgeld für Eltern, die ihre Kinder unter drei Jahren selbst betreuen wollen, statt in einer Krippe oder bei einer Tagesmutter betreuen zu lassen, den Ländern zugeordnet. Damit liegt es im Verantwortungsbereich der Länder, die Benachteiligung dieser Eltern zu vermindern bzw. ganz abzubauen, die sich bisher aufgrund der einseitigen Subventionierung der Fremdbetreuung ergibt.

 

Unsere Fragen:

  • Wird sich Ihre Partei im Landtag dafür einsetzen, dass in Niedersachsen ein Landesbetreuungsgeld für Eltern, die ihre U3-Kinder selbst betreuen, eingeführt wird, um einer Gleichstellung aller Eltern näher zu kommen?

  • Wenn ja, welche Höhe des Betreuungsgeldes strebt Ihre Partei an?

>> hier finden Sie die Antworten der Parteien


 

2. „Gleichstellungspolitik“ - Elterngeld

Die Landesregierungen tragen über den Bundesrat auch eine Mitverantwortung für die Bundespolitik. Unter dem Begriff „Gleichstellungspolitik“ wird gegenwärtig auf Bundesebene versucht, den Eindruck zu erwecken, diese diene der Gleichberechtigung der Geschlechter.

Tatsächlich wird diese Politik ihrem Anspruch nicht gerecht.So werden z.B. Müttern mehrerer Kinder keine vergleichbaren Chancen zur Verwirklichung ihres Lebenskonzepts eröffnet. Als Beispiel sei hier das Elterngeldgesetz genannt: Eltern (meist Mütter), die vor einer weiteren Geburt wegen der Betreuung bereits vorhandener Kleinkinder nicht (oder weniger) erwerbstätig waren, werden mit dem Mindestbetrag an Elterngeld abgespeist. Gleichzeitig erhalten Eltern mit erstem Kind, die vor einer Geburt bei der Erwerbsarbeit nicht eingeschränkt waren, den bis zu 6-fachen Betrag. Die Ausgestaltung des Elterngeldes als „Lohnersatz“ behandelt die Betreuung von Kleinkindern wie eine Krankheit oder Arbeitslosigkeit, was mit der Achtung der Erziehungsarbeit und der Gleichberechtigung von Eltern unvereinbar ist.

Die Bindung des Elterngeldes an den vorangegangenen Erwerbslohn diskriminiert auch junge Eltern, z. B. Studierende, die vor der Geburt meist kein oder nur wenig Einkommen haben.

Im Übrigen werden alle Eltern, die ihre Kinder länger als ein Jahr selbst betreuen, dadurch benachteiligt, dass sie bei einem Folgekind ein niedrigeres Elterngeld erhalten, als wenn sie bereits nach einem Jahr wieder voll erwerbstätig geworden wären. Diese offensichtlich beabsichtigte Lenkungswirkung halten wir für eine verfassungswidrige Bevormundung der Eltern.

Unser Bündnis betrachtet diese gezielte Benachteiligung einzelner Elterngruppen für unvereinbar mit der Gleichstellung aller Eltern gemäß Art. 3 Abs. 1, dem Schutz der Familie nach Art. 6, Abs. 1 und dem Erziehungsrecht der Eltern nach Art. 6 Abs. 2 GG.

Unsere Frage:

  • Inwiefern wird sich Ihre Partei im Bundesrat für eine Beseitigung der oben beschriebenen Diskriminierung einzelner Elterngruppen durch das Elterngeldgesetz einsetzen?

>> hier finden Sie die Antworten der Parteien

 

 

3. Rentenrecht

Unser bestehendes Rentenrecht hat den familiären Generationenvertrag (Eltern versorgen ihre Kinder und werden dafür im Alter wieder von ihnen versorgt) zerstört. Stattdessen wurde die Alterssicherung, die in Wirklichkeit eine Wertschöpfung aus der Erziehungsarbeit ist, an Erwerbsarbeit gebunden, so dass Eltern, die wegen der Erziehung ihrer Kinder in der Regel weniger erwerbstätig sein können – wirtschaftlich gesehen – von ihren Kindern weniger profitieren als kinderlose Rentner/innen. Dieser Umstand wurde im 5. Familienbericht (1994) als „strukturelle Rücksichtslosigkeit gegenüber Familien“ bezeichnet, ohne dass seitdem eine Korrektur erfolgt ist. Dieses Rentenrecht kommt einer Enteignung der Eltern gleich und ist der wichtigste Grund für die seit Jahrzehnten zunehmende Eltern- und Kinderarmut innerhalb einer insgesamt reicher werdenden Gesellschaft.

Unsere Frage:

  • Inwieweit wird sich Ihre Partei, sollte sie Regierungsverantwortung erhalten, (z.B. über den Bundesrat) dafür einsetzen, dass die Gerechtigkeit gegenüber Eltern und Kindern in Gestalt eines Gleichgewichtes zwischen gesetzlicher Jugend- und Alterssicherung, wiederhergestellt wird? Nach Überzeugung unseres Verbandes kann das nur entweder durch eine angemessene Entschädigung der Eltern für ihre allen Erwerbstätigen zugute kommende Erziehungsarbeit oder eine angemessene Beteiligung von kinderlosen oder kinderarmen (mit einem Kind) Erwerbstätigen an der Finanzierung der eigenen Altersversorgung geschehen.

>> hier finden Sie die Antworten der Parteien