Wahlprüfsteine zur Wahl des Europäischen Parlaments 2014

Der Amsterdamer Vertrag (1997) machte die "Gleichstellungspolitik" zu einem Anliegen der Europäischen Gemeinschaft. Das patriarchalische Denken, das Tätigkeiten, die überwiegend von Frauen geleistet wurden (Kindererziehung, Krankenpflege) gegenüber der überwiegend von Männern ausgeübten Erwerbsarbeit diskriminierte, sollte überwunden werden. Dieses Denken gipfelte in (West-) Deutschland in der Rentengesetzgebung (bes. Rentenreform 1957).

Die bis dahin geltende Bindung der Altersversorgung an die Erziehung von Kindern im Rahmen des  familiären Generationenvertrages wurde gelöst. Die Versorgungsansprüche gegenüber der Kindergeneration wurden stattdessen an Erwerbsarbeit gebunden. Die fast ausschließlich von den Frauen erzogenen Kinder wurden verpflichtet, vor allem an Männer und kinderlose Frauen Renten zu zahlen. Mütter gingen weitgehend leer aus, obwohl sie durch ihren Arbeitseinsatz dafür gesorgt haben, dass alle Bürger später Renten erhalten können.

Da der Anteil kinderloser Frauen wuchs und die Väter die Benachteiligung der Mütter mittragen mussten, wandelte sich die Diskriminierung der Frauen immer mehr zu einer solchen der Eltern.  Auf diesem sozialhistorischen Hintergrund wird "Gleichstellungspolitik" heute in unterschiedlicher, ja gegensätzlicher Weise aufgefasst. Einerseits wird darunter "Gleichberechtigungspolitik" verstanden. Jede Tätigkeit, unabhängig davon, ob von Frau oder Mann ausgeübt und unabhängig von ihrer Art, allein an ihrem Wert für andere bemessen soll und honoriert werden. Daraus folgt, dass die Erziehungsleistung  der Eltern dann von der Allgemeinheit zu honorieren ist, wenn die Kindergesetzlich verpflichtet werden, später die Altersversorgung aller Erwerbstätigen zu finanzieren.  Dadurch soll sowohl die Diskriminierung der Frauen als auch der Eltern abgebaut werden.

Ein anderes Verständnis von "Gleichstellungspolitik" hält die Gleichberechtigung der elterlichen  Erziehungsleistung nicht für möglich, da sie als minderwertiger angesehen wird als Erwerbsarbeit. Damit wird das patriarchalische Denken verinnerlicht, das eigentlich überwunden werden sollte.

Die  Diskriminierung der Frauen soll aufgehoben werden, indem sie in möglichst gleichem Umfang wie die Männer erwerbstätig sind. Die Kindererziehung soll weitgehend in staatliche Betreuung überführt werden. Diese "Angleichungspolitik" räumt dem Staat ein Bevormundungsrecht gegenüber Eltern ein, das ihnen ihre Entscheidungsfreiheit nimmt. Auf diese Weise können aber Mütter und Väter, die ihre Kinder selbst betreuen wollen, niemals gleichberechtigt werden.

Frage:
Wie wird Ihre Partei im Europäischen Parlament den Auftrag zur „Gleichstellungspolitik" verstehen? Als  "Gleichberechtigungspolitik" oder als "Angleichungspolitik"?

 


Hier können Sie die Antworten der jeweiligen Parteien anschauen: